18.01.2020 in Kommunalpolitik

Unechte Teilortswahl für Oedheim und Degmarn - kann sie weg oder soll sie bleiben?

 

Mit der Gemeindereform 1971 wurde die unechte Teilortswahl für die Gesamtgemeinde eingeführt und festgelegt, dass diese bei mindestens 4 Kommunalwahlen angewandt wird.

Die unechte Teilortswahl nennt man deshalb "unecht" weil zwar damit garantiert wird, dass ein Teilort eine garantierte Anzahl an Sitzen bekommt, aber jeder Wähler auch Stimmen an Kandidaten geben kann, die nicht seinem Teilort entstammen.

Diese Wahlform sollte verhindern, dass Teilorte unterrepräsentiert sind und gleichzeitig auch das Zusammenwachsen der Teilorte fördern.Über die Abschaffung der unechten Teilortswahl in Oedheim und Degmarn wird am 27.01. im Gemeinderat entschieden.