Sigrid Neutz
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. So lautet der Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Der Begriff der Menschenwürde ist in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes definiert: es und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder seinem sozialen Status. Daraus ergibt sich für den Gesetzgeber und die vollziehende Gewalt die Verpflichtung, allgemeinverbindliche Normen zu erlassen, die den Schutz der Menschenwürde Christen, aber auch andere Religionen, befassen sich traditionell mit dem Thema Menschenwürde, insbesondere in Verbindung mit Nächstenliebe, Gerechtigkeit und Teilhabe.
Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für die Lebensabschnitte wie Kindheit und Jugend, Arbeitsleben, Familienphase oder Alter?
Diese Fragen wollen wir am: Donnerstag den 4.Oktober 2012 ab 19 Uhr im Merianzimmer der Harmoniegaststätte Heilbronn diskutieren.